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Objektbetreuung und Dokumentation |
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| | Vor Ablauf der Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen wird eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung durchgeführt. Die Mängelbeseitigung wird überwacht. Wir wirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen (Gewährleistungseinbehalten) mit. |
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