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Im Laufe eines Projekts ermitteln wir gemäß Honorarordnung für Architekten (HOAI) viermal Kosten. Diese Kostenermittlungen werden gegen Ende des Projekts zunehmend genauer und feiner. So behält der Bauherr die Kosten im Blick. Wir halten es auch für sehr wichtig, die Kosten für ein Gebäude sowohl in der Investition als auch im Gebrauch zu betrachten. So kann eine höhere Investition, wie z.B. beim Passivhaus langfristig Kostenersparnis und Ertragssteigerung bedeuten, da man weitestgehend unabhängig von Energiepreiserhöhungen ist.
Eine solide Kostenplanung halten wir für außerordentlich wichtig, um dem Bauherrn eine Sicherheit für seine Investitionen zu geben. Als Partnerbüro für den Baukosteninformationsdienst der Architektenkammern (www.bki.de) liefern wir regelmäßig Kosten von abgerechneten Bauten, diese werden in Büchern veröffentlicht und dienen für weitere Gebäude als Berechnungsgrundlage. Kostenermittlungen im Überblick Kostenschätzung (Vorplanung) Berechnung der Kosten nach Vergleichsobjekten, Werte je m2 Nutzfläche, Wohnfläche oder Volumen des umbauten Raumes zur grundsätzlichen Investitionsentscheidung, siehe auch DIN 276 Kostenberechnung (Entwurfsplanung) Berechnung der Kosten nach einzelnen Bauteilen oder Gewerken, siehe DIN 276, Grundlage für Finanzierung (Eigenkapital, Bank) Kostenanschlag (Mitwirkung bei der Vergabe) Zusammenstellen aller Angebotsergebnisse im Rahmen der Einholung von Angeboten Kostenfeststellung (Objektüberwachung) Abrechnung der Kosten nach Beendigung des Bauvorhabens unter Verwendung der Schlussrechnungen der beauftragten Firmen |